15.02.2013
(2140) Vollstreckung von zwei Fahrverboten
(jlp). Werden gegen einen Fahrzeugführer gleich zwei Fahrverbote wegen zweier Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen und werden die Einsprüche gegen diese Bußgelder bzw. Fahrverbote gleichzeitig zurückgenommen, so werden diese beiden Fahrverbote nicht parallel vollstreckt. Die Vollstreckung der Fahrverbote ist vielmehr nacheinander vorzunehmen. Nur so liegt eine Gleichbehandlung vor.
Amtsgericht Nördlingen, Az.: 1 OWi 608 Js 125792/11