15.07.2013

(2177) Haftung eines Schleppgespanns

(jlp). Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein "Fahrzeuggespann", bestehend aus einem abschleppenden Fahrzeug und einem mittels starrer Stange abgeschleppten Fahrzeug, beteiligt ist, dann haftet der Fahrer des abgeschleppten Kraftfahrzeugs nicht für die Unfallschäden, wenn ihm selbst kein Lenk- oder Bremsfehler unterlaufen ist. Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer erstmals ein mittels einer starren Stange geschlepptes Fahrzeug führt, begründet dabei noch keinen Fahrlässigkeitsvorwurf. 

Landgericht Dessau-Roßlau, Az.: 2 O 289/10