15.08.2013

(2180) Urlaubsanspruch - gibt's den auch ohne Arbeit?

(Deutsche Anwaltshotline) Wer beim Ausscheiden aus seinem bisherigen Job noch offene Urlaubstage hat, kann sich diese in Geld auszahlen lassen. Und zwar auch dann, wenn er die normalerweise zu den Urlaubsansprüchen führende vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht hat, weil er im Urlaubsjahr krank war. Darauf hat das Arbeitsgericht Berlin bestanden.

In diesem Fall verweigerte der Ex-Arbeitgeber die Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage mit der Argumentation, ein voller Urlaub stehe nur demjenigen zu, der dafür auch die volle Arbeitsleistung erbracht habe.

Dem widersprach das Arbeitsgericht. Der gesetzlich geschützte Erholungsurlaub sei nicht allein dafür gedacht, die erschöpfte Arbeitskraft wieder zu regenerieren. Vielmehr soll dem Arbeitnehmer mit dem Urlaubsanspruch auch eine Sphäre der Selbstbestimmung in persönlicher Freiheit ermöglicht werden. Wer seinen Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr antreten konnte, hat ihn beim Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt zu bekommen.

Arbeitsgericht Berlin, Az.: 28 Ca 1960/13