15.07.2013

(2179) Parken auf Privatparkplätzen

(jlp). Überlässt ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, dann ist dieser Fahrzeughalter als so genannter Zustandsstörer einzustufen, wenn das Fahrzeug unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Dieses unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf einem fremden Privatgrundstück stellt eine verbotene Eigenmacht dar und begründet als Konsequenz die Verpflichtung, die Kosten zu erstatten, die der Grundstückseigentümer für die Halterermittlung aufwenden musste.

Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 230/11