15.10.2013

(2199) Tilgungsreifer Eintrag im Verkehrszentralregister

(jlp). Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ist rechtswidrig, wenn die im Verkehrszentralregister eingetragene rechtskräftige Entscheidung über eine während der Probezeit begangene Ordnungswidrigkeit zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung bereits getilgt oder tilgungsreif war. Die Vorschriften über die Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister gehen nämlich von der Annahme aus, dass bei einwandfreiem Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr während der Tilgungsfrist eine von ihm ausgehende Gefahr für die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und die Tat für die verkehrsrechtlichen Zwecke des Registers bedeutungslos geworden ist. Sie sind damit konkreter Ausdruck des Bewährungsgedankens.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 10 S 2292/12