15.02.2014

(2226) Kein Schadenersatz beim ,,So-Nicht-Unfall"

(jlp). Einem geschädigten Unfallbeteiligten steht kein Schadenersatzanspruch zu, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die behaupteten Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann und ein anderer Geschehensablauf, der die vorhandenen Fahrzeugschäden erklären könnte, vom Geschädigten nicht vorgetragen wird. Eine solche Konstellation liegt auch dann vor, wenn alle Kfz-Unfallbeteiligten und auch alle Zeugen übereinstimmend ein Unfallereignis identisch schildern, der eingetretene Fahrzeugschaden mit den Unfallfolgen aber nicht in Einklang gebracht werden kann. Es liegt dann ein sogenannter "So-Nicht-Unfall" vor. Ein Schadenersatzanspruch ist unter diesen Gegebenheiten ausgeschlossen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 53/13