15.02.2014

(2227) Reifenplatzer auf der Autobahn

(jlp). Ein Autofahrer hatte einen schweren Fahrzeugschaden, weil an seinem Fahrzeug ein Reifen platzte. Die Ursache für diesen Reifenplatzer war wohl darin zu sehen, dass eine Schraube oder ein Metallbolzen den Reifen zerstört hatte. Die Kaskoversicherung ordnete diesen Schaden als nicht versicherten Betriebsschaden ein und leistete keinen Schadenersatz. Das Gericht sah dies aber anders und verurteile die Versicherung, die Reparaturkosten von 6.300 Euro zu bezahlen. Denn ein Reifenplatzer mit entsprechenden weiteren Schäden kann einen Unfallschaden im Sinne der Kaskoversicherungsbedingungen darstellen, wenn nach Begutachtung durch einen Sachverständigen davon auszugehen ist, dass er durch einen für den Fahrer nicht sichtbaren und umfahrbaren Gegenstand verursacht worden ist.

Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 O 95/12