15.01.2016
(2345) Unzulässiger SCHUFA-Hinweis
(jlp). Spricht ein Unternehmer gegenüber seinem Kunden wegen Zahlungsverzug eine Mahnung aus und verbindet er diese Mahnung mit der Androhung, die Daten des Schuldners an die Schufa zu übermitteln, so kann dieser Hinweis rechtswidrig sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Unternehmer den Hinweis unterlässt, das schon ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern.
Bundesgerichtshof, Az. I ZR 157/13