15.01.2016
(2346) Erbe haftet für Kaufverpflichtungen
(jlp). Verstirbt der Käufer eines Wohnmobils vor Übergabe des Fahrzeuges, so ist der Erbe zur Fahrzeugübernahme verpflichtet. Lehnt dieser die Fahrzeugübergabe ab, dann kann der Wohnmobilverkäufer Schadenersatz verlangen. Ihm steht dann die in den Verkaufsbedingungen geregelte Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises gegen den Erben zu.
Oberlandesgericht Hamm, Az. 28 U 159/14