15.01.2016

(2347) Herrenloser Einkaufswagen

(jlp). Macht sich der Einkaufswagen eines Supermarktbetreibers selbstständig und landet nachts auf einer öffentlichen Verkehrsstraße, so haftet im Falle der Kollision mit einem Pkw der Supermarktbetreiber ganz überwiegend. Dies jedenfalls dann, wenn sich der Unfall nach Ladenschluss ereignete, der Einkaufswagen nicht gegen Wegnahme gesichert war und von Dritten ohne Weiteres für ungewöhnliche Aktionen zweckentfremdet werden konnte. Die Richter verteilten die Haftung zu Lasten des Supermarktbetreibers mit 80 Prozent. Dem Pkw-Fahrer wurde eine Haftung von 20 Prozent zugewiesen.

Oberlandesgericht Hamm, Az. 9 U 169/14