15.02.2016

(2354) Vom Hund erschreckt

(jlp). Eine Fußgängerin, die auf einer Straße ohne Gehweg rechts läuft und plötzlich und unerwartet durch einen auf einem angrenzenden Gartengelände gehaltenen Hund so erschreckt wird, dass diese in einem Reflex einen Schritt zur Seite macht und dabei in die Fahrbahn eines herannahenden Fahrzeugs tritt, handelt regelmäßig ohne Verschulden. Dies auch dann, wenn die konkrete Handlung "Schritt zur Seite" zur Abwendung der Gefahr objektiv nicht notwendig war.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 9 U 9/14