15.02.2016

(2355) Benutzung von Blitzer-App verboten

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt, riskiert eine Geldbuße (75 Euro). Denn ein Smartphone ist ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, wenn darauf eine Blitzer-App installiert ist. Mit Installation und Nutzung dieser App erhält das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngeräts. Ohne Bedeutung ist, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniert hat. Entscheidend ist allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.

Oberlandesgericht Celle, Az. 2 Ss [OWi] 313/15