15.03.2017

(2387) Fahrer verlässt Unfallort - Kaskoversicherung leistungsfrei

© FahrSchulPraxis - veröffentlicht in Ausgabe März/2017

Der Fall Morgens gegen 2.35 Uhr kam der Fahrer auf einer Bundesstraße von der Fahrbahn ab und streifte mit der rechten Seite seines mit 500 EUR SB Vollkasko versicherten Pkw eine Betonmauer. Dabei erlitt das Fahrzeug einen Totalschaden. Der Kläger verließ die Unfallstelle. Die Polizei traf gegen 2.50 Uhr an der Unfallstelle ein und stellte das beschädigte Fahrzeug sicher. Der Fahrer war nicht mehr am Unfallort. Mit einer Woche Verzögerung benachrichtigte der Fahrer die Polizei. Der Vollkaskoversicherung meldete er den Unfall noch später. Diese lehnte die Regulierung des Schadens wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch Verlassen der Unfallstelle ab.

Das Urteil Schon das Landgericht lehnte die Klage des Fahrers gegen die Versicherung wegen vorsätzlicher und arglistiger Verletzung seiner Aufklärungspflicht ab. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung des Autofahrers zurück.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil vom 16.10.2014
Az. 7 U 121/14