15.06.2020

(2475) Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen mit Körperschäden

Nach Verkehrsunfällen mit Körperschäden entsteht neben anderen Forderungen oft auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld, dem jedoch kein Vermögensschaden zugrunde liegt. Das Schmerzensgeld soll ein Ausgleich für die mit der Verletzung einhergehende physische und psychische Unbill sein. Die Klärung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Schmerzensgeld und die Höhe desselben ist nicht immer einfach. Deshalb sollte mit der Durchsetzung eines solchen Anspruchs von Beginn an ein/-e auf diesem Gebiet erfahrene/-r Rechtsanwalt/-anwältin betraut werden. Die Höhe eines Schmerzensgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig, namentlich auch von der Schwere der Verletzung, und bemisst sich immer am Einzelfall. Dennoch kann die DAWR-Schmerzensgeldtabelle, die kostenlos heruntergeladen werden kann, einer ersten Orientierung dienen.