(2478) Des Zwergpudels Unfall
Der Fall Ein Autofahrer hatte seinen Zwergpudel in den Fußraum vor dem Beifahrersitz gesetzt. Während der Fahrt schlich sich das Tierchen in den Fußraum des Fahrers, der dadurch gestört wurde und einen Verkehrsunfall verursachte. Die Versicherung hielt das Verhalten des Autofahrers für grob fahrlässig und weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Dieser wandte ein, er habe die Hündin schon oft so mitgenommen, immer ohne Probleme. Der Fall landete vor Gericht.
Urteil der letzten Instanz Das OLG Nürnberg bejahte das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit und damit die Leistungsfreiheit der Versicherung nach § 61 VVG (neu: § 81 VVG). Der Autofahrer habe die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.
Das Urteil ist zwar alt, besitzt aber für Hundefreunde noch volle Gültigkeit.
Oberlandesgericht Nürnberg
- Urteil vom 14.10.1993 -
Az. 8 U 1482/93