15.05.2023

(2577) Wie Falschparken richtig teuer wird

Der Fall   Ein Nachbarschaftsstreit eskalierte, weil der Beklagte sein Auto seit einigen Jahren immer wieder vor seiner Grundstückseinfahrt abgestellt und damit seiner Nachbarin gegenüber auf der engen Straße die Zufahrt zu deren Grundstück erschwert hatte. Hätte er etwas versetzt oder in der eigenen Auffahrt geparkt, wäre die Sache erledigt gewesen. Nachdem die Nachbarin klagte, einigten sich die Parteien vertraglich auf einen Vergleich. Bis zu fünfmal täglich für maximal zehn Minuten durfte der Beklagte vor seiner Grundstückseinfahrt parken.

Der Nachbar hält sich nicht an das Abkommen   Er hielt sich jedoch nicht an die Vereinbarung, und die Nachbarin protokollierte über mehrere Jahre viele Parkverstöße. Die Vertragsstrafe von je 150 Euro machte sie mehrfach gerichtlich geltend und bekam für 194 Fälle rund 24.000 Euro zugesprochen.

Berufung weitgehend erfolglos   Der Nachbar legte Berufung ein, doch weitgehend erfolglos. Lediglich acht Verstöße hielt das Oberlandesgericht für nicht erwiesen und reduzierte die Vertragsstrafe deshalb um 1.200 Euro. Weshalb der betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht änderte, ließ sich übrigens nicht klären.

Oberlandesgericht Dresden
- Urteil vom 18.10.2022 -
Az. 6 U 580/221777
Quelle: Recht aktuell/Text GLH