15.03.2010
(971) Lkw-Überholverbot
(jlp). Eine Verkehrsbeschränkung in Form von Lkw- Überholverboten auf Bundesautobahnen ist auch dann rechtmäßig, wenn hierdurch "nur" eine Harmonisierung des Verkehrsablaufes erzielt werden soll. Lassen sich durch die Lkw-Überholverbote auch konkrete Gefahrenlagen vermeiden, so wird hierdurch die Verkehrssicherheit verbessert, sodass Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung nicht greifen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 BV 08.481 u. 482