15.05.2010
(987) Fundstellen für Testsieger
(jlp). Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 50/07