15.05.2010
(988) Lockvogelwerbung
(jlp). Es ist irreführend, wenn ein im Angebotsprospekt beworbener 4-Gigabyte-Speicherstick am Erscheinungstag der Werbung bereits 70 Minuten nach Ladenöffnung nicht mehr erhältlich ist. Auch die Angabe "Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter Vorratsmenge am ersten Angebotstag ausverkauft sein" beseitigt die Irreführung nicht.
Landgericht Köln, Az.: 84 O 68/09