15.06.2010
(996) Werbung mit Festpreis
(jlp). Die Werbung eines Schlüsseldienstes in den Gelben Seiten mit dem hervorgehobenen Hinweis "zum Festpreis" und der Angabe eines bestimmten Betrages ist irreführend, wenn tatsächlich zu dem angegebenen Betrag noch zusätzliche Kosten wie Anfahrtskosten oder Arbeitszeit berechnet werden.
Landgericht Duisburg, Az.: 21 O 49/09