15.06.2010
(997) Irreführung
(jlp). Es ist irreführend, Beratungsgespräche für Versicherungsprodukte in der Weise anzubahnen, dass Verbraucher mittels Karte, die in Aufmachung und Inhalt einer Paketbenachrichtigungskarte ähnelt, zu einem Anruf bei einer Hotline veranlasst werden.
Landgericht Potsdam, Az.: 2 O 312/09