15.09.2013

(2188) Ausgespannte Mitarbeiter

(jlp). Ein Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter und muss sich dem Konkurrenzkampf um Mitarbeiter stellen. Einem Unternehmen ist es daher erlaubt, sich die benötigten Fachkräfte durch die Anwerbung von Mitarbeitern eines Mitbewerbers zu beschaffen, insbesondere mit Blick auf das Grundrecht der freien Arbeitsplatzwahl der Mitarbeiter nach Artikel 12 Grundgesetz. Das Ausspannen von Mitarbeitern durch einen Konkurrenten ist deshalb selbst dann erlaubt, wenn die Abwerbung bewusst und planmäßig erfolgt und auch grundsätzlich unabhängig davon, welche und wie viele Mitarbeiter abgeworben werden. Der Unternehmer muss sich dem Wettbewerb um Arbeitskräfte stellen und diese ggf. durch günstige Konditionen an sich binden oder in zulässigem Rahmen Wettbewerbsverbote mit seinen Arbeitnehmern auch für den Fall ihres Ausscheidens vereinbaren.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 1 U 98/07 (n.rk.)