15.09.2010
(1022) Computerkauf beim Discounter
(jlp). Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zustande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts. Dies jedenfalls dann, wenn der Garantievertrag nur das Recht auf Austausch und Reparatur vorsieht.
Amtsgericht München, Az.: 121 C 22939/09