15.01.2013

(2130) Mehrwertsteuerproblem beim Leasingfahrzeug

(jlp). Nach einem Unfall mit Totalschaden des geleasten Fahrzeugs ist der Schädiger nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erstatten, weil der Leasinggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer muss, will er das Risiko der Zahlung der Mehrwertsteuer bei einem Totalschaden abdecken, zusätzlich eine sogenannte GAP-Versicherung zur Schließung der Finanzierungslücke abschließen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 207/11