15.04.2012

(2058) Mofa-Verbot für Volljährigen

(Deutsche Anwaltshotline). Obwohl es für ein Mofa eigentlich gar keiner Erlaubnis bedarf, hat die Verkehrsbehörde im rheinhessischen Mainz-Bergen einem Mann das Führen seines motorisierten Zweirads im öffentlichen Straßenverkehr "wegen Ungeeignetheit" gänzlich untersagt. Und das zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Mainz entschied. Die Polizei hatte den Betroffenen schon lange im Visier. Nicht nur, dass der an seinem Mofa die weithin sichtbare Aufschrift "Ich fahre so, um Sie zu nerven" angebracht hatte. Vielmehr verhielt er sich auch danach und behinderte den übrigen Verkehr, wo er nur konnte; weshalb er schon mehrfach wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt wurde. Weil all die Bestrafungen bei dem Mann aber nicht fruchteten, wurde ein medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Klärung seiner Geeignetheit zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen angefordert. Als er auch darauf nicht reagierte, zogen die Beamten die Notbremse und untersagten der erklärten Mofa-Nervensäge endgültig die weitere Nutzung des für Volljährige normalerweise erlaubnisfreien Fahrzeugs im Straßenverkehr. Eine nach Auffassung des Gerichts nicht unverhältnismäßige Entscheidung. Schließlich begeht der Mofa-Fahrer seine Straftaten seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster und behindert durch gezieltes Verhalten den nachfolgenden Verkehr - mit der entsprechenden, teils erheblichen Gefährdung. Womit dem Mann offenbar jegliche Eignung zum Führen eines Mofas fehlt.

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 718/11