15.03.2016

(2360) Krankenhaus haftet für Unfallfolgen

Ein bei einem Verkehrsunfall schwer verletzter Motorradfahrer wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Als das Beatmungsgerät eine Störung anzeigte, ergriff der zuständige Oberarzt grob fehlerhaft die falschen Maßnahmen. Der Verletzte erlitt einen Hirnschaden, der zu einem Wachkoma führte, bei dem keine Hoffnung auf Besserung besteht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verlangte das mit dem Geschädigten vereinbarte Schmerzensgeld in Höhe von 275.000 Euro - abzüglich eines Eigenanteils von 10.000 Euro - vom Krankenhaus zurück mit der Begründung, die irreparablen Hirnschädigungen seien ausschließlich dem Krankenhaus anzulasten. Das Gericht stimmte dieser Forderung zu.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 5 U 28/15