15.06.2014

(2246) Vorsicht beim Einparken

(jlp). Stößt ein nach rechts in eine Parklücke abbiegender Kraftfahrzeugführer mit einem sein Fahrzeug rechts überholenden Rollerfahrer zusammen, können mit einem gleich hohen Verschuldensanteil zu bewertende, erhebliche Verkehrsverstöße beider Verkehrsteilnehmer vorliegen. Der Pkw-Fahrer hatte durch einen unmittelbar vor dem Einparken vorgenommenen Linksschwenk gegen das für einen Rechtsabbieger geltende Gebot, sich möglichst weit rechts einzuordnen, verstoßen. Er hatte außerdem die doppelte Rückschaupflicht missachtet. Dem Rollerfahrer war vorzuwerfen, dass er in unzulässiger Weise rechts überholt hat. Diese Feststellungen begründen ein gleich hohes Verschulden, sodass eine Unfallhaftung von je 50 Prozent besteht.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 88/13 u. 9 U 89/13