21.08.2017

(2397) Entziehung der Fahrerlaubnis bei Chorea Huntington zulässig

© FahrSchulPraxis - veröffentlicht in Ausgabe August/2017

Der Fall Bei einer über 70 Jahre alten Führerscheininhaberin wurde 2012 die Krankheit Chorea Huntington diagnostiziert. Sie leidet an weiteren neurologischen Erkrankungen, die sich bei ihr u.a. in unkoordinierten Bewegungen zeigen. Ein von der Führerscheinstelle verlangtes ärztliches Gutachten erbrachte, dass sie krankheitsbedingt den Anforderungen an einer Teilnahme im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug nicht mehr genügt; sie sei ferner stark in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, wie der mit ihr durchgeführte (computergestützte) psychophysische Fahreignungstest gezeigt habe. Daraufhin entzog die Behörde der Klägerin die Fahrerlaubnis.

Klage Gegen den Entziehungsbescheid ging sie nach erfolglosem Widerspruchsverfahren mit einer Klage vor. Sie machte geltend, dass ihre Erkrankung noch nicht so weit fortgeschritten sei, dass von einer Einschränkung ihrer Fahreignung auszugehen sei. Das schlechte Abschneiden bei der leistungsdiagnostischen Untersuchung sei auf ihre damalige Nervosität zurückzuführen.

Das Urteil Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab und erklärte die Fahrerlaubnisentziehung für rechtmäßig, denn die Klägerin erweise sich nicht als zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet. Die Fahrerlaubnis sei daher zwingend zu entziehen, ohne dass der Behörde ein Ermessen zustehe. Aus dem ärztlichen Gutachten folge nachvollziehbar, dass aufgrund der neurologischen Erkrankungen und der damit einhergehenden Symptome eine Fahreignung der Klägerin nicht mehr gegeben sei.

Verwaltungsgericht Mainz
Urteil vom 14.06.2017
AZ 3 K 638/16.MZ

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