15.03.2020

(2467) Falsche Benutzung eines Fensterwischers - Lackschaden

Der Fall Ein Autofahrer wollte mit dem an der Tankstelle in einem Wassereimer bereitstehenden Fensterwischer Vogelkot von der Motorhaube entfernen. Dabei wurde der Fahrzeuglack zerkratzt. Für die Beseitigung der Kratzer verlangte der Autofahrer von der Tankstellenbetreiberin knapp 1000 EUR Schadenersatz. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, der Mann hätte sehen können, dass der Schwamm von der Metallschiene gelöst war. Zudem hatte er den Wischer mit zu viel Druck und im falschen Winkel aufgesetzt. Das Amtsgericht lehnte die Klage ab. Darauf zog der Autofahrer vor das Landgericht, das eine Haftung der Tankstellenbetreiberin ebenfalls verneinte und damit die Schadenersatzforderung ablehnte.

Begründung   Der Tankstellenbetreiber habe zwar eine Verkehrssicherungspflicht. Es reiche aber aus, wenn er den Wischer im Eimer regelmäßig kontrolliere - zu mehr als einer Sichtprüfung sei er nicht verpflichtet. Im konkreten Fall sei überdies das große Mitverschulden des Autobesitzers zu berücksichtigen gewesen.

Landgericht Coburg
- Urteil vom 15.03.2019 -
Az. 33 S 70/18