15.09.2020

(2482) Keine Gnade für Kokainkonsument

Der Fall   Einem Autofahrer wurde im Mai 2020 die Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Kokain mit sofortiger Wirkung entzogen. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Autofahrers beim Verwaltungsgericht. Er führte an, dass es sich nur um einen einmaligen Konsum von Kokain gehandelt und dieser auf einer psychischen Ausnahmesituation beruht habe.

Das Urteil   Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis sei wegen des Kokainkonsums zwingend gewesen und daher rechtmäßig. Das Vorliegen einer psychischen Ausnahmesituation sei unbeachtlich. Bereits der einmalige Konsum einer harten Droge rechtfertige die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die zuständige Behörde sei auch nicht verpflichtet gewesen, so das Verwaltungsgericht, vor der Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.

Verwaltungsgericht Oldenburg
- Beschluss vom 18.06.2020 -
Az. 7 B 1465/20