15.10.2020

(2485) Auffahren auf beleuchtetes Fahrzeug bei guter Sicht: grobe Fahrlässigkeit

Der Fall   Auf einer Bundesstraße in Niedersachsen fuhr ein Pkw-Fahrer bei Dunkelheit auf ein landwirtschaftliches Gefährt (Traktor mit zwei Anhängern) auf. Die Straße war an der Unfallstelle gerade, es gab keine Sichteinschränkungen und das landwirtschaftliche Fahrzeug war ordnungsgemäß beleuchtet. Nach dem Unfall gab es vor allem Streit darüber, ob dem Pkw-Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen war. Das Landgericht Hannover bejahte grobe Fahrlässigkeit. Dagegen ging der Pkw-Fahrer in Berufung.

Urteil der 2. Instanz   Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Begründung: Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse hervorgerufene ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Strecke auf ein ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Das Verhalten des Pkw-Fahrers sei nur erklärbar, wenn er in schwerwiegender Weise unaufmerksam gewesen sei.

Oberlandesgericht Celle
- Urteil vom 08.07.2020 -
Az. 14 U 25/18