(2499) Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt
Der Fall Bei einer Geschwindigkeitsmessung kam ein Foto zustande, das die Fahrerin eines Pkw mit zwischen der Schulter und dem Kopf eingeklemmtem Mobilfunktelefon zeigt. Die Fahrerin gab im Gerichtsverfahren zu, dass sie telefoniert hat. Aber sie habe das Handy nicht festgehalten, und nur das sei ja verboten, sagte sie zu ihrer Verteidigung. Gleichwohl war sie vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden, wogegen sie sich in zweiter Instanz zur Wehr setzte.
Das Urteil Das von der Fahrerin angerufene Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das ,,Halten" eines Gegenstandes setze nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus, so die Richter. In dem Einklemmen des Handys liege ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, weil das Risiko bestehe, dass das Mobiltelefon herunterfalle. Schon um dem entgegenzuwirken, könne der Fahrer sich nicht voll auf den Verkehr konzentrieren. Das sei auch der Unterschied zu einer Freisprechanlage.
Oberlandesgericht Köln
- Beschluss vom 04.12.2020 -
Az. II-1 RBs 347/20