(2522) Entzug der Fahrerlaubnis wegen Demenz ohne ausreichendes Gutachten?
Der Fall Im März 2021 wurde einem Mann die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen, er sei wegen einer Demenz nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet. Die Einschätzung stützte die zuständige Behörde auf ein fachärztliches Gutachten, welches eine starke Einschränkung des Gedächtnisses und das baldige Erreichen des Stadiums einer mittelschweren Demenz attestierte. Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis beantragte der Mann Eilrechtsschutz. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Behörde.
Die Entscheidung Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung einer schweren Altersdemenz sei rechtswidrig. Das fachärztliche Gutachten habe weder eine solche Erkrankung noch eine Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten des Antragstellers festgestellt. Zwar sei sein Gedächtnis stark eingeschränkt. Ob und inwieweit daraus eine Einschränkung der Fahreignung resultiere, lege das Gutachten jedoch nicht dar. Auch die Einschätzung, dass das Stadium einer mittelschweren Demenz bald erreicht sei, rechtfertige als bloße Vermutung keine Fahrerlaubnisentziehung.
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
- Beschluss vom 22.07.2021 -
Az. 5 MB 16/21