15.02.2010

(963) Festnetzmobiltelefon ist kein Handy

(jlp). Immer wieder müssen sich die Gerichte mit dem Verbot des Mobiltelefonierens im Straßenverkehr beschäftigen. So wird das Verbot auch auf Funktionen wie Kurznachrichten, Organizerfunktionen und Internetfunktionen ausgedehnt. Für die Benutzung eines Festnetzmobiltelefonteils, welches lediglich zu einem Festnetzanschluss gehört, gilt dieses Verbot nicht. Derartige schnurlose Telefone sind schon wegen ihres geringen räumlichen Einsatzbereiches nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 82 Ss OWi 93/09