28.05.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai 2025, Seite 254

UPDATE: EU-Führerscheinrichtlinie: Updates in der Pipeline / Neufassung der Richtlinie oder nur Änderungen?

EU-Führerschein-Richtlinie: Updates in der Pipeline

Ende der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts nahm sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vor, einen gemeinschaftlichen Führerschein für die damals neun Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen. Die erste Führerscheinrichtlinie der EWG wurde am 04.12.1980 erlassen (80/1263/EWG). Das eher magere Ergebnis wurde im Wesentlichen durch das einheitliche rosafarbige Führerscheinmuster sichtbar, das in den Mitgliedstaaten erst ab 01.04.1986 eingeführt werden musste. Die nationalen Führerscheinklassen waren davon nicht berührt. Nach der sogenannten Süd-Erweiterung durch den Beitritt von Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986) erhielt das Projekt des gemeinschaftlichen Führerscheins neue Impulse. Am 29. Juli 1991 folgte die zweite EG-Richtlinie über den Führerschein (91/439/EWG), die erstmalig einheitliche Klassen und Unterklassen der Fahrberechtigungen brachte (A, B, B + E, C, C + E, D, D + E). Das war ein echter Kraftakt, der den Mitgliedstaaten vorschrieb, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Sinne der Richtlinie vor dem 01.07.1994 zu erlassen, um der Richtlinie ab 01.07.1996 nachkommen zu können. Obwohl dank des Maastrichter Vertrags vom 7. Februar 1992 für die Staatengemeinschaft statt EG die Bezeichnung „Europäische Union“ (EU) galt, waren einige Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie etwas säumig. Dazu gehörte auch Deutschland, das die Umstellung auf die neuen Klassen, den Kartenführerschein usw. erst zum 1. Januar 1999 schaffte. Da die EU nicht nur als Wirtschaftsraum, sondern auch als Lebensraum für alle Bürger verstanden werden soll, ist die Freizügigkeit von hohem Rang. Dieser Grundsatz half, das bis dahin sehr unterschiedliche Fahrerlaubnisrecht der Mitgliedstaaten zu überwinden. Die Zweite Führerscheinrichtlinie ist in einem demokratischen Prozess nach langwierigen Verhandlungen zustande gekommen. Das brachte Brüssel viel Lob. Die zweite Richtlinie verpflichtete die EU, diesem Schritt weitere folgen zu lassen. Dies geschah mehrfach für Klärungen und Änderungen, namentlich auch durch die dritte Führerscheinrichtlinie vom 20.12.2006 und die vom 02.10.2013.

 

Neufassung der Richtlinie oder nur Änderungen?

Die Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts ist nicht abgeschlossen. Einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2025 zufolge haben sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates auf neue Regelungen zum Führerschein geeinigt. Kommen soll: 

  • ein digitaler Führerschein, verfügbar auf dem Smartphone über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet) . Das soll spätestens nach fünfeinhalb Jahren seit Verkündigung der Richtlinie umgesetzt sein. 
  • EU-weit zwei Jahre Probezeit für Fahranfänger/-innen. 
  • Senkung des Mindestalters für Berufskraftfahrer/-innen von 21 auf 18 Jahre für Fahrer/-innen schwerer Lkw und Busfahrer/-innen von 24 auf 21 Jahre, sofern Bewerber/-innen eine Bescheinigung zur Berufskraftfahrerqualifikation besitzen. 
  • Die EU-Staaten dürfen mindestens 17-Jährigen das Fahren von Lkw und Transportern auf ihrem Staatsgebiet bei Begleitung durch eine/n erfahrene/n Begleiter/-in erlauben. 
  • Der Führerschein für Krafträder und Pkw ist 15 Jahre gültig. Dient der Führerschein auch als nationaler Ausweis, dürfen EU-Staaten die Gültigkeit auf 10 Jahre verkürzen. 
  • Es bleibt bei 5 Jahren Gültigkeit für Bus- und Lkw-Führerscheine. Für Fahrer/-innen, die älter als 65 Jahre sind, dürfen die Mitgliedstaaten die Gültigkeit verkürzen. 
  • Vor dem erstmaligen Ausstellen eines Führerscheins muss ein medizinischer Check erfolgen. Für die Erneuerung eines Motorrad- oder Pkw-Führerscheins können die Mitgliedstaaten den Check durch Selbstauskunftsformulare oder Alternativen ersetzen. 

Die beabsichtigten Änderungen, die Teile eines Verkehrssicherheitspaketes im Sinne von Vision Zero sind, bedürfen noch der Bestätigung des Europäischen Parlaments und des Rates

 

Die Pressemitteilung enthielt keine Änderungen zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung auf Elektro- oder Automatikautos nach Vorbild der Schweiz, auf die neben vielen Bürgern auch die Automobilhersteller warten. GLH

 


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