15.07.2021

(2511) Kein Widerrufsrecht beim Kilometer-Leasing

Wer ein Auto least, hat die Wahl zwischen Restwert-Leasing und Kilometer-Leasing. Beim Kilometer-Leasing wird vorab festgelegt, wie viele Kilometer der Kunde voraussichtlich zurücklegt. Danach richtet sich die monatliche Rate. Fährt der Kunde mehr, muss er dafür am Ende extra bezahlen. Fährt er weniger, bekommt er Geld zurück. Während die Leasingnehmer beim Restwert-Leasing ein Widerrufsrecht haben, sieht es beim Kilometer-Leasing anders aus. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 506 BGB) gibt es bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher ,,über die entgeltliche Nutzung eines Gegenstandes" nur in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht. Diese sind einzeln aufgeführt. Der BGH stellt nun klar: Die Aufzählung ist abschließend - und das Kilometer-Leasing gehört nicht dazu.

Bundesgerichtshof
- Urteil vom 24.02.2021 -
Az. VIII ZR 36/20