FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Führerschein

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 Letzte Aktualisierung der Inhalte: 11/2021

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Thema: Ausländische Führerscheine

Darf ich als Deutscher in Frankreich einen Führerschein machen? (0027)

Frage: Darf ich als Deutscher in Frankreich einen Führerschein machen und dann hier in Deutschland Auto fahren, ohne von der Polizei wegen Fahrens ohne Führerschein belangt zu werden? Ich habe keine Führerscheinsperre, aber seit 7 Jahren keinen Führerschein mehr. Ich müsste aufgrund einer Jugendgeschichte zur MPU, bevor ich in Deutschland einen Führerschein machen dürfte!


Antwort: Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung schreibt nach Maßgabe der EU-Führerscheinrichtlinie vor, dass ein Führerschein rechtmäßig nur in dem Land erworben werden kann, in dem der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dieser wird dort angenommen, wo der Betroffene sich überwiegend auf Grund persönlicher oder beruflicher Bindung aufhält (mindestens 185 Tage im Jahr). Die Nationalität des Betroffenen ist ohne Bedeutung. Wenn Sie in Deutschland leben, können Sie nur hier den Führerschein erwerben. Sollten Sie den Führerschein in einem anderen Staat, egal ob EU oder anderswo, erwerben, würde dieser in Deutschland nicht anerkannt. Es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen rechtlichen Folgen, einschließlich der eines Strafverfahrens.

Darf man mit einem österreichischen Führerschein in Deutschland fahren? (0021)

Frage: Meine Freundin ist österreichische Staatsbürgerin und lebt seit 5 Jahren in Deutschland. Darf sie mit ihrem österreichischen Führerschein Klasse B einen auf mich zugelassenen Pkw in Deutschland fahren?

Antwort: In Österreich ausgestellte Führerscheine Klasse B sind dank EU auch in Deutschland zeitlich unbegrenzt gültig. Umtausch in einen deutschen Führerschein ist möglich, aber nicht erforderlich. Somit darf Ihre Freundin den Pkw in Deutschland fahren.

Thema: Behörden

Wer überwacht die Fahrschulen? (0040)

Frage: Können Sie mir mitteilen, an wen ich mich wenden kann, wenn eine Fahrschule grobe Verstöße macht? Im konkreten Fall wurden Pflichtstunden abgerechnet, die nicht gefahren wurden. Und die Prüfung fand trotzdem statt.

Antwort: Die Fahrschulen werden von den Erlaubnisbehörden überwacht. Dies sind die Verkehrsabteilungen der Landratsämter oder Stadtverwaltungen. Die Erlaubnisbehörde kann bei groben Verstößen Abmahnungen und / oder Bußgelder aussprechen. Besonders schwerwiegende Verstöße werden überdies mit Widerruf der Fahrschul- bzw. der Fahrlehrerlaubnis geahndet.

Thema: Berufskraftfahrer-Qualifikation

Ausführliche und immer aktuelle Informationen zum Thema BKrFQ ...

haben wir auf unserer Internetseite hier zusammengestellt ...

Thema: EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber)

Benötigen Fahrzeuge der Feuerwehr einen Fahrtenschreiber? (0014)

Frage: Ich bin Fahrlehrer bei der Berufsfeuerwehr W. und in dieser Funktion für die Aus- und Weiterbildung der Kollegen verantwortlich. Zur Zeit gibt es in unserem Hause sehr kontroverse Ansichten über den Gebrauch von Fahrtenschreiben. Hierzu würde ich sehr gerne Ihre Meinung hören.

Kurz zum Sachverhalt. Die Angehörigen der Feuerwehren unterliegen nicht den Lenk- und Ruhezeiten. Ebenso sind die Kraftfahrzeuge der Feuerwehren von der Einbaupflicht von Fahrtenschreibern/EG-Tachographen befreit. Einige unserer Rettungsdienstfahrzeuge sind allerdings mit Fahrtenschreibern ausgerüstet. Dies geschah freiwillig auf eigenen Wunsch der Feuerwehr.

Nun zu der eigentlichen Frage.
Müssen diese Fahrzeuge, in denen Fahrtenschreiber eingebaut sind, mit Tachoscheiben bestückt und entsprechend ausgefüllt werden?

Eine Anfrage bei der hiesigen Polizei ergab, dass grundsätzlich eine Tachoscheibe eingelegt werden muss, wenn ein Fahrtenschreiber/EG-Tachograph eingebaut ist, egal ob dieser vorgeschrieben ist oder nicht.
In der Arbeitsmappe die Sie freundlicherweise im Jahr 2000 während der Fahrlehrerfortbildung in Wörth verteilt haben, stellten Sie mehrere Problemfälle bezüglich der Benutzung von Fahrtenschreibern vor und es war ersichtlich, dass oft eine große Rechtsunsicherheit vorliegt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir kurz Ihre Meinung zu der oben gestellten Frage mitteilen würden, wenn möglich mit Angabe der entsprechenden Gesetze und Paragraphen.

Antwort: Wenn ein Fahrzeug unter die Legalausnahmen des Artikel 4 der VO (EWG) 3820/85 fällt, ist es auch von den Vorschriften der VO (EWG) 3821/85 befreit.
Fahrzeuge der Feuerwehr sind nach Artikel 4 Ziff. 5, Fahrzeuge des Rettungsdienstes nach Artikel 4 Ziff. 7 der VO (EWG) 3820/85 freigestellt.
In beiden Fällen besteht also keine Ausrüstungs- und damit auch keine Benutzungspflicht mit einem EG-Kontrollgerät.

Thema: Fahrerlaubnisprüfung

Wie viel Fehlerpunkte sind zulässig, wenn die Theorieprüfung der Klassen A und B in einem Termin abgelegt wird? (0030)

Frage: Ich mache im Moment die Führerscheine der Klassen A+B. Die Theorieprüfung findet für beide Klassen gleichzeitig statt. Ich möchte wissen, wie viel Fehlerpunkt man haben darf, da ich mal gehört habe, es wären 12.
Eine andere Quelle nannte 9 Punkte.

Antwort: Mit 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden, mit 11 oder mehr Punkten ist man durchgefallen.

Ausnahme: Werden jedoch zwei mit 5 Punkten bewertete Fragen falsch beantwortet, z. B. 2 Vorfahrtfragen, ist die Prüfung nicht bestanden, auch wenn alle anderen Fragen richtig beantwortet wurden.

Im fraglichen Fall (Klassen A + B) sind zu beantworten:

  • 20 Fragen aus dem Grundstoff,
  • 10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse B und
  • 10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse A.

Grundstoff und Zusatzstoff werden - jeweils nach Klassen getrennt - gemeinsam bewertet.

Beispiel: Bewerber macht

  • 5 Fehlerpunkte im Grundstoff,
  • 3 Fehlerpunkte im Zusatzstoff Klasse B und
  • 6 Fehlerpunkte im Zusatzstoff Klasse A.

Grundstoff + Zusatzstoff Klasse B
= 8 Fehlerpunkte > Prüfung Klasse B ist bestanden, die praktische Prüfung Klasse B darf abgelegt werden.

Grundstoff + Zusatzstoff Klasse A
= 11 Fehlerpunkte > Prüfung Klasse A ist nicht bestanden.

Bei der Wiederholungsprüfung für Klasse A sind nur 10 Fragen aus dem Grundstoff und wiederum 10 aus dem Zusatzstoff Klasse A zu beantworten. Die Prüfung ist bei maximal 6 Fehlerpunkten bestanden

Welche Gebühren fallen für Wiederholungsprüfungen an? (0024)

Fragen:

A: Darf die Fahrschule, wenn jemand die theoretische Prüfung ein- oder zweimal wiederholen muss, jedes Mal erneut das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung in Rechnung stellen?

B: Erhöht sich die TÜV-Gebühr bei der zweiten und dritten Prüfung?

Antworten

zu A.: Weil der Organisations- und Verwaltungsaufwand der Fahrschule bei jeder Prüfung derselbe ist, darf das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung jedes Mal verlangt werden. Das Entgelt für die Vorstellung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags mit der Fahrschule.

zu B.: Bei Wiederholungsprüfungen ist die TÜV-Gebühr die gleiche wie bei der Erstprüfung. Die TÜV-Gebühr ist eine amtliche, vom Staat festgesetzte Gebühr.

Zusätzliche Pflichtstunden nach nicht bestandener Prüfung? (0013)

Frage: Gibt es bei nichtbestandener (erster) praktischer Fahrprüfung für PKW eine Pflichtanzahl zusätzlicher Fahrstunden oder reicht die Wartezeit von 2 Wochen für eine Neuanmeldung aus?

Antwort: Der Gesetzgeber hat keine Mindestzahl an Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung festgelegt. Er geht davon aus, dass jeder vernünftige Mensch sich auf eine notwendige Wiederholungsprüfung vorbereitet und nicht einfach nach zwei Wochen Fahrpause sein Glück neu probiert.

In § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung wird allerdings der Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildung erst zu beenden und den Bewerber zur Prüfung zuzulassen, wenn er überzeugt ist, dass der Bewerber alle Ausbildungsziele erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung weist darauf hin, dass zumindest das Ausbildungsziel "Vorbereitung auf die Prüfung" noch nicht vollständig erreicht war und deshalb eine Nacharbeit notwendig ist.

Theoretische Führerscheinprüfung 3-mal nicht bestanden - Wiederholung möglich? (0006)

Frage: Ich hätte gerne eine Auskunft über nicht bestandene Theorie-Prüfung bezugnehmend auf den Führerschein.
Was passiert, wenn man 3-mal diese Prüfung nicht bestanden hat? Kann man diese ohne weiteres wiederholen?

Antwort: In § 18 Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass ein Bewerber nach einer nicht bestandener Prüfung im Regelfall mindestens zwei Wochen warten muss, bevor er zur Wiederholungsprüfung zugelassen wird. Innerhalb der Laufzeit des behördlichen Prüfauftrags kann die Prüfung – sofern die ausbildende Fahrschule jeweils erneut die so genannte Prüfungsreife bestätigt - beliebig oft wiederholt werden. Nach einem nachgewiesenen Täuschungs- oder Betrugsversuch beträgt die Wartezeit allerdings mindestens sechs Wochen.

Weitere Informationen zur Fahrerlaubnisprüfung ...

finden Sie auf unserer Internetseite hier ...

Thema: Fahrlehrer allgemein

Einzelausbildungserlaubnis (0035)

Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.

Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".

Sie finden Verbandsfahrschulen auch mit Hilfe unserer Fahrschul-Suchmaschine ...

Was muss ich für den Wiedereinstieg als Fahrlehrer unternehmen? (0041)

Frage: Ich war früher als Fahrlehrer tätig, habe aber den Beruf seit mehr als 20 Jahren nicht mehr ausgeübt.
Jetzt möchte ich den Wiedereinstieg in den Fahrlehrerberuf wagen.
Was muss ich tun, damit ich wieder als Fahrlehrer tätig werden kann?

Antwort: Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Nur die Behörde kann Ihnen nach Einsicht in Ihre Fahrlehrerakte mitteilen, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (z.B. Vorlage von Eignungsnachweisen, Teilnahme an einer Fortbildung, erneutes Ablegen der Fahrlehrerprüfung) Sie wieder als Fahrlehrer tätig werden können.

Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft? (0033)

Frage: Ist es richtig, dass Fahrlehrerinnen nach Ende des 3. Schwangerschaftsmonats keinen praktischen Fahrunterricht erteilen mehr dürfen?

Antwort: Das neue Mutterschutzgesetz listet in den §§ 11 und 12 einen ganzen Katalog an Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen auf, die schwangeren und stillenden Frauen nicht zugemutet werden dürfen. Für schwangere Fahrlehrerinnen kommt § 11 Abs. 5 Nr. 5 in Betracht, wenn sie „auf Beförderungsmitteln eingesetzt sind und dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt“. Beförderungsmittel ist auch das Fahrschulfahrzeug. Das früher grundsätzliche praktische Beschäftigungsverbot nach Ablauf des dritten Monats gibt es nicht mehr. Nunmehr muss vom Arzt festgestellt werden, ob der Einsatz im Fahrschulfahrzeug verantwortbar ist oder nicht. Bei einer positiven ärztlichen Aussage ist die Erteilung von Fahrunterricht weiterhin möglich.

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Homepage hier:
2019-01-14 Mutterschutzrecht: Wesentliche Neuregelungen - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg (flvbw.de)
oder in der FahrSchulPraxis Januar 2019, ab Seite 14.

Ausländische Fahrlehrerlaubnis (0025)

Frage: Ich bin im Besitz eines Fahrlehrerscheins aus einem anderen Staat. Kann ich damit in Deutschland als Fahrlehrer arbeiten?

Antwort: Ein im Ausland erteilter Fahrlehrerschein berechtigt nicht zur Ausbildung von Fahrschülern in Deutschland, sondern muss zunächst in eine deutsche Fahrlehrerlaubnis umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren deutschen Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) und beantragen dort diese Umschreibung. Die Behörde wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen mitteilen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer deutschen Fahrlehrerlaubnis möglich ist.

Thema: Fahrlehrerausbildung

Einzelausbildungserlaubnis (0035)

Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.

Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.

Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".
Sie finden Verbandsfahrschulen auch mit Hilfe unserer Fahrschul-Suchmaschine ...

Wie wird man Fahrlehrer/-in in Deutschland? (0022)

Ausführliche Informationen zum Beruf finden Sie auf unserer Homepage hier...

Thema: Führerschein allgemein

Führerschein-Umtausch: Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden

Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022**
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

**Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022)

II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein.

(aus FAQ)

Ausführliche Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 in Baden-Württemberg ...

erhalten Sie auf unserer Homepage hier ...

Muss ich bei einer Führerscheinerweiterung noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs machen? (0050)

Frage: Ich besitze seit 9 Jahren die Klasse B. Ich möchte gern den Führerschein für Motorrad (Klasse A) machen. Ist es nun erforderlich, noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen?

Antwort: Für den Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis – egal welcher Klasse – muss gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung jedes Mal erneut eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (EH) vorgelegt werden. Dabei ist es jedoch zulässig, die beim Ersterwerb vorgelegte EH-Bescheinigung bei einer Erweiterung auf eine weitere Klasse nochmals vorzulegen.

In welchen Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt? (0047)

Frage: In welchen Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt?

Antwort: Sobald eine Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Tatsachen bekommt, durch welche die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingeschränkt sein könnte, ist sie verpflichtet, diese Informationen auszuwerten. Dies gilt im Rahmen der Antragstellung für eine Fahrerlaubnis ebenso wie bei Führerscheininhabern.
Die Behörde muss dann entscheiden, ob und wenn ja wie die Kraftfahreignung hergestellt werden kann. Ihre Entscheidung wird sie auf ein Gutachten eines Facharztes, eines Sachverständigen oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung stützen. Dabei liegt es in der Verantwortung der Behörde, welches Gutachten sie anfordert. Sie kann bei Bedarf auch mehrere Gutachten verlangen. Diese Regelung gilt für alle Fahrerlaubnisklassen.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten liegt es im eigenen Interesse des Betroffenen, bereits bei der Antragstellung die Fahrerlaubnisbehörde über alle vorliegenden Beeinträchtigungen zu informieren. Dann kann schon im Vorfeld geklärt werden, welche Gutachten notwendig sind. Ein Fahreignungsgutachten ist bei einer entsprechenden Indikation für alle Klassen notwendig. Lediglich die aus dem Gutachten zu ziehenden Konsequenzen können wegen der zu den einzelnen Klassen gehörenden unterschiedlichen Fahrzeuge auch verschieden sein.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig? (0044)

Frage: Ich möchte den Führerschein der Klasse C machen. Vor ca. 10 Jahren habe ich einen Erste-Hilfe-Kurs besucht. Muss ich jetzt nochmals einen Kurs besuchen oder ist dieser noch gültig?

Antwort: Für die Gültigkeit eines Erste-Hife-Kurses (EH) gibt es keine zeitliche Begrenzung. Sie können die Teilnahmebescheinigung auch jetzt noch für den Erwerb der Klasse C verwenden.
Allerdings wäre es natürlich äußerst sinnvoll, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und die Kenntnisse aufzufrischen!

Einzelausbildungserlaubnis (0035)

Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.

Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".

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Unterbrechung der Ausbildung: Muss die Ausbildung von vorne begonnen werden? (0032)

Frage: Meine Freundin begann im Frühjahr 2019 mit der Führerscheinausbildung für die Klasse B. Sie hatte die Theorieprüfung bestanden und stand kurz vor der praktischen Prüfung. Es folgte eine Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen. Nun möchte sie ihre Ausbildung fortsetzen.
Meine Frage lautet: Wie ist das rechtlich?
Kann oder muss die ausführende Fahrschule sie mit Stand 2019 wieder zur Prüfung zulassen? Es ist immerhin schon einige Zeit her. Oder ist es durch den Ausfall nötig, noch einmal vollkommen von vorn zu beginnen?

Antwort: Eine bestandene Theorieprüfung gilt 12 Monate. Wegen der langen Unterbrechung hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit für erledigt betrachtet und für verfallen erklärt. Somit ist ein neuer Antrag zu stellen. Hinzu kommt, dass die am Tage der Prüfung vorzulegende Ausbildungsbescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein darf. Ihre Freundin muss deshalb den Theorieunterricht und auch die praktische Ausbildung erneut durchlaufen. Da sie aber vor einigen Jahren schon weitgehend ausgebildet war, wird sie jetzt wahrscheinlich weniger Fahrstunden benötigen.

Welche Bedeutung haben die Zahlen 13. und 14. auf dem EU-Führerschein? (0028)

Frage: Welche Bedeutung haben die Zahlen 4b auf der Vorderseite, sowie 13. Und 14.(10.) auf der Rückseite des EU-Führerscheins? Diese Zahlen sind auch auf dem Musterführerschein Ihrer Webseite "Verwendung von Schlüsselzahlen ..." zu sehen.

Antwort: Im Feld 4b auf der Vorderseite wird die Befristung des Führerscheindokuments angegeben. Rechtzeitig vor diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht werden. Dazu muss der Behörde lediglich ein neues Passbild vorgelegt werden.

Bei den Ziffern 13 und 14 des Scheckkartenführerscheins handelt es sich ebenfalls nicht um Schlüsselzahlen, sondern um die Nummerierung dieser Felder.
Feld 13 dient den anderen Mitgliedsstaaten der EU für Eintragungen, so z. B. für das Datum der Wohnsitznahme in einem anderen Staat der EU.
In Feld 14 trägt der Prüfer nach bestandener Prüfung das Datum der Aushändigung des Führerscheins (= Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis) ein. Bei Kartenführerscheinen, die auf der Grundlage von bestehenden Fahrerlaubnissen erteilt werden, steht das Datum der jeweiligen Erteilung in Feld 10 der entsprechenden Klasse.

Gibt es die Prüfungsfragebogen in Chinesisch? (0026)

Frage: Ich suche für meine Frau Unterlagen zum Lernen auf die Führerscheinprüfung in Chinesisch. Gibt es das? Und wenn ja, wo? Meine bisherigen Versuche in einer Fahrschule, im Buchhandel und beim TÜV waren ergebnislos.

Antwort: Die Prüfung  darf seit einiger Zeit nur noch in den zwölf* vom Gesetzgeber vorgegebenen Fremdsprachen abgelegt werden. Dabei handelt es sich um:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Hocharabisch*
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch und
  • Türkisch

Das Ablegen der Prüfung in anderen als diesen Sprachen ist nicht mehr möglich, auch nicht mit Hilfe eines Dolmetschers.

* seit 01.10.2016

Führerschein in 3-4 Wochen? (0023)

Frage: Ist es möglich, dass ich den Führerschein innerhalb von ca. 3-4 Wochen oder sogar schneller bekommen kann?

Antwort: Vom Tag der Einreichung des Führerscheinantrags bis zur Erteilung des Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde können bis zu 6 Wochen vergehen. Weil ohne Prüfauftrag die Fahrprüfung nicht möglich ist, empfiehlt es sich, den Antrag so früh als möglich zu stellen. Zugleich sollten Sie mit Ihrer Fahrschule klären, innerhalb welcher Zeitspanne die Ausbildung abgeschlossen werden kann. Dabei haben wesentlichen Einfluss:

  • Ihre zeitliche Verfügbarkeit,
  • die von Ihnen angestrebte Führerscheinklasse und
  • der damit verbundene Unterrichtsumfang.
Wie kann ich den Ausbildungsstand kontrollieren? (0020)

Frage: Meine Tochter geht zu einer Fahrschule, wo ich gefragt habe, wie viele Stunden die Grundausbildung beinhaltet. Leider konnte mir der Lehrer nichts sagen. Ich habe festgestellt, dass sie bei einer Stunde nur ein Manöver ein Mal übt und dann nichts mehr. Als sie sagte, dass sie z.B. nach dem Einparken rückwärts rechts gleich auch Einparken vorwärts rechts machen möchte, sagte der Lehrer: wir haben viel Zeit.

Ich habe auch festgestellt, dass meine Tochter nach fünf Stunden fahren nur 5 Manöver abgehakt hat. Seit über 3 Monaten übt sie auf dem Ausbildungsplatz und kann verschiedene Manöver schon sehr gut machen. Sie war auch schon bei einer anderen Fahrschule (andere Stadt), wo der Lehrer sagte, dass sie schon die Prüfung bestanden hätte. Meine Tochter kennt das Auto sehr gut, und man muss ihr nicht zwei Stunden erklären, wo das Gaspedal ist. Das weiß sie schon sehr gut und für mich ist das verlorenes Geld.

Wie kann ich über den Lehrer eine Kontrolle haben, wenn man nirgendwo feststellen kann, wie viele Stunden zu der Grundausbildung gehören. Ich möchte hier nicht sagen, dass das pure Abzockerei ist, aber ich möchte nicht wieder von meiner Tochter hören, dass sie wieder das gleiche gemacht hat und der Lehrer sagt: "das hast du perfekt gemacht."

Antwort: Für die Grundausbildung hat der Verordnungsgeber die Zahl der Fahrstunden nicht festgelegt, da die Lernfortschritte der einzelnen Schüler sehr unterschiedlich sind. Allerdings sind die Inhalte der Grundausbildung in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung genau aufgeführt.
Jeder Fahrschulinhaber ist außerdem verpflichtet, einen Ausbildungsplan aufzustellen und diesen durch Aushang oder Auslegen in der Fahrschule bekannt zu geben.
Außerdem muss der Fahrlehrer über die Ausbildung Aufzeichnungen führen, die den Ausbildungsstand dokumentieren und erkennen lassen, welche Ausbildungsinhalte bereits behandelt worden sind.
Sie können sich zusammen mit Ihrer Tochter diese Aufzeichnungen zeigen lassen. Dann können Sie auch erkennen, ob die Ausbildung nach dem Ausbildungsplan erfolgt.

Unterricht auch Sonntags? (0019)

Frage: Einer meiner Kollegen erteilt am Sonntag praktischen Unterricht und viele andere Kollegen sind der Meinung, dass dies verboten sei.
Ich habe jedoch in meiner Ausbildung mal mitbekommen, dass man sehr wohl schulen darf als Selbständiger, sofern niemand belästigt wird.
Ich würde mich über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits zu dieser Problematik sehr freuen und hoffe, dass Sie mir auch die entsprechenden Gesetze mitteilen können, die darauf verweisen.

Antwort: Das Erteilen von theoretischem oder praktischem Fahrunterricht verstößt gegen das "Gesetz zum Schutz der Ruhe an Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz)". Dieses Gesetz gilt für Angestellte und Inhaber gleichermaßen.
Die (weitverbreitete) Meinung, dass nur Angestellte sonntags nicht schulen dürfen ist deshalb falsch!
Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 05.10.1999, Aktenzeichen 2 KfH 0 9/99 bestätigt.

Wann kann ich mit der Ausbildung für die Klasse A1 anfangen? (0012)

Frage: Wie viele Wochen vor meinem 16. Geburtstag kann ich mit dem A1 Führerschein anfangen?

Antwort: Für den Beginn der Ausbildung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass man den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis A1 frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre) stellen kann.*

Die theoretische Prüfung für die Klasse A1 dürfen Sie frühestens 3 Monate und die praktische 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres ablegen.
Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben.
Sie sollten sich frühzeitig bei der Fahrschule Ihrer Wahl erkundigen, in welchen Zeiträumen dort der theoretische Unterricht, insbesondere im Zusatzstoff, angeboten wird.

* Aktualisiert Februar 2017

Thema: Führerscheinausbildung

Ist das Telefonieren während der Fahrausbildung erlaubt? (0046)

Frage: Mein Fahrlehrer telefoniert während des Fahrunterrichts mit dem Handy. Die Fahrschule verteidigt dies mit der Begründung, dies sei zur Organisation der Unterrichte notwendig und von der Polizei akzeptiert.
Wie stehen Sie dazu?

Antwort:
Die Rechtslage ist, dass  ein Fahrlehrer während einer Fahrstunde immer dann telefonieren darf, wenn er aufgrund des schon fortgeschrittenen Ausbildungsstandes seines Schülers,  gerade nicht aktiv in die Führung des Fahrzeugs eingreifen muss.

Darüber hinaus vertreten wir jedoch die Auffassung, dass jeder Fahrschüler während einer Fahrstunde ein Anrecht auf die volle Aufmerksamkeit seines Fahrlehrers hat. Dafür bezahlt er nämlich! Allein schon aus diesem Grund sollte jeder Kunde darauf bestehen, dass sich - auch mit Freisprecheinrichtung geführte - Telefongespräche seines Fahrlehrers in sehr engen Grenzen halten.

Wer stellt das Ausbildungsfahrzeug zur Verfügung? (0017)

Frage: Wenn ich den Führerschein Klasse BE machen möchte, muss dann die Fahrschule den Anhänger zur Verfügung stellen?
Oder muss ich den Anhänger, falls die Fahrschule keinen hat, einen mitbringen?

Antwort: Eine Fahrschule muss für die Klassen, die sie ausbildet, die Ausbildungsfahrzeuge zur Verfügung haben. Das heißt, dass eine Fahrschule, die BE ausbildet, auch den Anhänger stellt.
Selbstverständlich kann, wenn der Fahrschüler einen eigenen Anhänger besitzt, auch dieser verwendet werden, wenn zuvor die Versicherung schriftlich dem Einsatz als Ausbildungsfahrzeug zugestimmt hat.

Thema: Führerscheinklassen

Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen ...
Die Führerscheinklassen "alt" und "neu" (Anlage 3 FeV) ...
Darf ich nach Umtausch der Klasse 3 einen 12 t-Lkw fahren? (0054)

Frage: Beim Umtausch meines alten Klasse 3-Führerscheins bekam ich neben den Lkw-Klassen C1 und C1E auch die Klasse CE mit folgender Kodierung:  79 (C1E > 12.000 kg;  L ≤ 3).
Darf ich damit einen 12 t-Lkw fahren?

Antwort: Beim Umtausch der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 3 werden u.a. die folgenden Klassen zugeteilt:
C1, C1E und auf Antrag auch CE mit der Kodierung 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3)

  • Mit der Klasse C1 dürfen Lkw mit einer z.Gm. von bis zu 7.500 kg gefahren werden.
  • Mit der Klasse C1E darf hinter einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (zGM max. 7.500 kg) ein ein- oder mehrachsiger Anhänger mitgeführt werden.
    Die zGM des gesamten Zuges darf dabei nicht größer als 12.000 kg sein.
  • Mit der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3) wird ein "altes Recht" aus dem Besitz der früheren Klasse 3 dokumentiert:
    Mit dieser Klasse darf man hinter einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (z.Gm. max. 7.500 kg) einen Einachs- oder Tandemachsanhänger mitführen. In diesem Fall darf die z.Gm. des gesamten Zuges (nicht des Zugfahrzeugs!) auch größer als 12.000 kg sein (C1E > 12.000 kg). Die Formulierung "L ≤ 3" steht dabei für die Zahl der Achsen des Zuges (max. 3 Achsen).

Wichtig:
Für einen Lkw mit einer zGM von mehr als 7.500 kg wird immer die Lkw-Fahrerlaubnis der Klasse C (= frühere Klasse 2) benötigt.
_____

zGM = zulässige Gesamtmasse

Wie viele Personen dürfen mit dem Pkw-Führerschein befördert werden? (0045)

Frage: Wie viele Personen dürfen mit dem Pkw-Führerschein befördert werden?

Antwort: Mit der Klasse B dürfen Sie Kraftwagen führen, in denen bis zu 9 Personen (1 Fahrer, 8 Mitfahrer) befördert werden dürfen.

Darf man zum Zweck von Probefahrten mit der Klasse C auch Busse fahren? (0042)

Frage: Ich bin Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C. Darf ich zum Zweck der Probefahrt als Monteur mit Reparaturauftrag auch Omnibusse im öffentlichen Straßenverkehr fahren?

Antwort: Wer im Besitz der Klasse C ist, darf zum Zweck der Überprüfung des technischen Zustands (= Probefahrt in der Werkstatt) Omnibusse ohne Fahrgäste führen, auch ohne den Busführerschein der Klasse D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D (mehr als 16 Sitzplätze) zu besitzen.
Dasselbe gilt im Fall des Besitzes der Klasse C1 für Busse (ohne Fahrgäste) mit einer z.Gm. von max. 7.500 kg.
Überführungsfahrten sind jedoch nicht zulässig!

 

Ist das Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1 bei Besitz eines nach dem 01.04.1980 erworbenen Führerscheins der Klasse 3 erlaubt? (0036)

Frage: Über die Motorradführerscheinklasse A1 gibt es auf Ihrer Seite "Führerscheinklassen Motorrad" folgende Aussage: "Mit dem ‚alten’, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden."
Kann man davon ausgehen, dass dieses Datum irgendwann verändert wird und dann auch Führerscheinbesitzer der Klasse 3 mit z. B. einem vor 1990 erteilten Führerschein die Klasse A1 fahren dürfen? Oder ist dieses Datum fest?
Ich bin der Meinung, dass das Stichtagsdatum immer wieder mal aktualisiert wurde, könnte da aber auch falsch liegen.

Antwort: Eine Änderung bezüglich des Stichtags 01.04.1980 ist höchst unwahrscheinlich. Dafür gibt es gute Gründe.

Die Klasse 1b (seit 01.01.1999 A1) wurde am 01.04.1980 eingeführt. Bis zum 31.03.1980 reichte zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum bis max. 50 ccm und nach oben offener Geschwindigkeit der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder Klasse 4 aus. Manche Kleinkrafträder erreichten damals Geschwindigkeiten von über 100 km/h. Eine praktische Ausbildung war ebenso wenig vorgeschrieben wie eine praktische Prüfung.

Die Unfallzahlen waren entsprechend hoch. Um den hohen Blutzoll zu mindern, hat der Gesetzgeber ab 1.4. 1980 die Klasse 1b für Leichtkrafträder mit einem max. Hubraum von 80 ccm und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingeführt. Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die neue Klasse setzte neben der theoretischen eine praktischer Ausbildung und Prüfung voraus. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber lediglich die technischen Grenzwerte dieser Klasse dem europäischen Recht angepasst.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die einem Bürger einmal zuerkannten Rechte in aller Regel durch spätere Rechtsänderungen nicht aberkannt werden dürfen. Deshalb haben Inhaber einer vor dem 01.04.1980 erworbenen Fahrerlaubnis, die zum Führen der "schnellen Mopeds" berechtigte, dieses Recht behalten (heute Klasse A1).

Wann kann ich mit der Ausbildung für die Klasse A1 anfangen? (0012)

Frage: Wie viele Wochen vor meinem 16. Geburtstag kann ich mit dem A1 Führerschein anfangen?

Antwort: Für den Beginn der Ausbildung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass man den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis A1 frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre) stellen kann.*

Die theoretische Prüfung für die Klasse A1 dürfen Sie frühestens 3 Monate und die praktische 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres ablegen.
Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben.
Sie sollten sich frühzeitig bei der Fahrschule Ihrer Wahl erkundigen, in welchen Zeiträumen dort der theoretische Unterricht, insbesondere im Zusatzstoff, angeboten wird.

* Aktualisiert Februar 2017

Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 4 fahren? (0009)

Frage: Ich habe am 01.07.1980 den Führerschein Klasse "3" gemacht und 2 Jahre vorher am 29.09.1978 den Führerschein Klasse "4".
Berechtigt mich nun insbesondere der Klasse "4" Führerschein zum Fahren eines 125 ccm/11 kW-Leichtmotorrades (heute Klasse A1)?

Antwort: Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von Kleinkrafträdern mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb dem am 01.04.1980 neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.

Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen zum 19.01.2013 wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerscheins in eine Scheckkarte auf Grund einer vor dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.

Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage auf der Seite „Motorradfahren mit dem Pkw-Führerschein“.

Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 3 fahren? (0008)

Frage: Ich besitze seit 1987 einen Führerschein der Klasse 3 ohne weitere Klassen.
Damals gab es die Regelung mit den 3,5 t noch nicht.
Nun zu meiner Frage. Bis zum EU-Führerschein durfte ich 7,5 t fahren. Zwar ohne Hänger bzw. nur Einachser doch wie schaut das jetzt aus?

Antwort: Mit Ihrem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie nach wie vor die gleichen Fahrzeuge bzw. Züge fahren wie bisher.

Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L sowie die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (zur Liste der Schlüsselzahlen ...).
Mit diesen Klassen dürfen Sie alle Kraftwagen (außer Omnibusse) bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen.

Mit der Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Ist das Kleinkraftrad bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen, darf die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen.

Mit der Klasse L dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40* km/h Höchstgeschwindigkeit fahren; außerdem Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.01 berechtigen zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (z.B. Trikes), aber nicht zum Führen von Krafträdern dieser Klassen. Siehe dazu auch die Informationen zu den Motorradklassen auf unserer Homepage.

Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L ≤ 3) - (zur Liste der Schlüsselzahlen ...). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 12 Tonnen ist. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.

* Aktualisiert Februar 2017

Kombination mit der Klasse B nicht zulässig? (0007)

Frage: Ich habe den Führerschein Klasse B und darf damit Anhänger fahren, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen (zGM) aus Anhänger und Zugfahrzeug 3,5 t nicht übersteigt.
Wie schlimm ist ein Verstoß gegen diese Regelung? Was passiert mir, wenn ich mit einem Pickup (zGM 2.415 kg) mit Anhänger (zGM 1.200 kg) angehalten werde; die Kombination hat 3.615 kg zGM, also 115 kg mehr als erlaubt?

Antwort: Wenn Sie eine Kombination fahren, die nicht mehr von der Klasse B abgedeckt ist, fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das heißt, Sie begehen eine Straftat, für deren Begehen der Gesetzgeber als Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe androht (§ 21 StVG).
Außerdem ist die Versicherung im Falle eines Unfalls berechtigt, bei Ihnen Regress zu nehmen.

Deshalb wäre es sinnvoller, den Führerschein der Klasse BE zu erwerben.

Darf ich mit einem Fiat Ducato und der Führerscheinklasse BE einen bestimmten Anhänger ziehen? (0005)

Frage: Wir besitzen einen Fiat Ducato mit 3.250 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) und einen Anhänger mit 2.000 kg zGM (Tandemachser, auflaufgebremst).
Ist es richtig, dass man diese Kombination mit der Klasse BE fahren kann?

Antwort: Ihre Meinung trifft zu; die Kombination darf mit der Klasse BE gefahren werden.
Ein Kraftwagen mit maximal 3.500 kg zGM darf mit der Klasse B gefahren werden. Wird hinter dem Kraftwagen ein Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt, reicht die Fahrerlaubnis Klasse B auch für die Kombination aus.
Ist die zGM des Anhängers größer als 750 kg und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3.500 kg, wird die Klasse BE benötigt. Dies trifft in Ihrem Beispiel zu.
Dabei ist außerdem zu beachten, dass bei einer nach dem 18.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse BE die zGM des Anhängers nicht größer als 3.500 kg sein darf.

Darf ich mit einem VW Golf und der Führerscheinklasse B einen bestimmten Anhänger ziehen? (0004)

Frage: Ich bin seit kurzem im Besitz des Führerscheins Klasse B und habe eine Frage zum Fahren mit Anhänger.
Ich fahre einen VW Golf mit ca. 1.100 kg Leer- und ca. 1.900 kg zulässiger Gesamtmasse und habe einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg, den ich aber nur mit ca. 900 kg (= Leergewicht + Ladung) beladen habe.
Darf ich ein solches Gespann mit meinem Führerschein fahren?

Antwort: Die Fahrerlaubnis der Klasse B reicht nur aus, wenn entweder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist, oder wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger (Ziffer F.1 in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers ) und Zugfahrzeug (Ziffer F.1 in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs) 3.500 kg nicht übersteigt.

In Ihrem Beispiel reicht die Klasse B nicht aus, da die zulässige Gesamtmasse der Kombination größer als 3.500 kg ist. Für diesen Zug benötigen Sie die Klasse BE.

Für die Frage welche Klasse Sie benötigen, hat es keinerlei Bedeutung, dass Ihr Anhänger ein tatsächliches Gewicht von nur 900 kg hat. Wenn Sie trotzdem fahren würden, wäre dies eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

35 kW (48 PS) mit Klasse A beschränkt? (0051)

Frage: Ich habe im Herbst 2012 den Führerschein der Klasse A beschränkt erworben. Ich habe gehört, dass man damit seit dem 19.01.2013 auch alle Motorräder mit einer Leistung von 35 kW (48 PS) fahren darf. Stimmt das?

Antwort: Seit der Neueinteilung der Fahrerlaubnisklassen zum 19.01.2013 dürfen mit der früheren Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt auch Krafträder der neuen Klasse A2 gefahren werden.

Darunter versteht man folgende Krafträder:

  • Motorleistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Beispiel: Bei einer leichten Geländemaschine (Leistung 35 kW, Leermasse 120 kg) beträgt das Verhältnis Leistung/Leermasse 35 kW/120 kg = 0,3 kW/kg. Deshalb wird für diese Maschine die Klasse A benötigt. Die Klasse A2 reicht nicht aus!
Würden Sie trotzdem mit dieser Maschine fahren, wäre dies eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Wegfall der 80 km/h-Drosselung bei der Klasse A1? (0052)

Frage: Bisher durfte man mit der Klasse A1 vor dem 18. Geburtstag nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder 125 ccm, max. 11 kW, fahren. Ich habe gehört, dass diese Vorschrift gestrichen wurde. Stimmt das?

Antwort: Diese Vorschrift wurde am 19.01.2013 ersatzlos gestrichen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Klasse A1 vor oder nach diesem Datum erteilt wurde.

Bei Umtausch des Führerscheins der Klasse B (nach Erweiterung) wurde auch Klasse A eingetragen. Fehler der Behörde? (0053)

Frage: Ich habe meine Fahrerlaubnis der Klasse B am 28. Januar 2013 auf die Klasse C erweitert. Beim Abholen meines neuen Führerscheins habe ich entdeckt, dass jetzt auch die Klasse A eingetragen ist. Darf ich also jetzt auch Motorrad fahren oder hat die Behörde einen Fehler gemacht?

Antwort: Bis zum 18. Januar 2013 durften mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) gefahren werden. Seit dem 19.01.2013 gehören diese Fahrzeuge zur Klasse A. Wer aber die Klasse B vor diesem Datum erworben hat, darf natürlich weiterhin Trikes fahren. Beim Umtausch oder einer Neuausstellung des Führerscheins wird dieser Besitzstand mit dem Eintrag der Klasse A und den dazugehörigen Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert. Dies berechtigt aber auf keinen Fall zum Führen von Motorrädern der Klasse A.

Ausführliche Informationen zu den Motorradklassen finden Sie auf unserer Homepage hier ...

Darf mit der Führerscheinklasse L eine Arbeitsmaschine gefahren werden? (0003)

Frage: Ich besitze die Führerscheinklassen B, L und M.
Darf ich eine Arbeitsmaschine, die 4,5 t schwer ist, aber nicht schneller als 20 km/h fährt, führen?

Antwort: Mit dem Führerschein Klasse L dürfen Sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h fahren; das Gewicht spielt in diesem Fall keine Rolle.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein? (0056)
Lkw fahren mit dem Autoführerschein? (0057)
Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (0058)

Thema: Führerscheinkosten

Alles über Preise und Gebühren ...
Wie hoch sind die Kosten bei einem Fahrschulwechsel nach nicht bestandener Prüfung? (0039)

Frage: Ich habe gerade meine praktische Prüfung nicht bestanden. Mein Fahrlehrer hat mir zu viel Stress gemacht. Ich will nicht mehr mit ihm fahren. Wissen Sie, wie viel man zahlen muss, wenn man die nächste Prüfung in einer anderen Fahrschule machen möchte.

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Fahrlehrer nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst mit ihm darüber sprechen. Nur so kann er eventuelle Missverständnisse oder Fehler erkennen und diese abstellen. Schließlich sind Sie seine Kundin, die für eine gute Leistung bezahlt.
Sollten Sie auch nach einem Gespräch mit dem Fahrlehrer nicht klarkommen, haben Sie jederzeit das Recht, Ihren Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.
In der neuen Fahrschule müssen Sie die noch erforderlichen Fahrstunden und die Vorstellung zur Prüfung bezahlen. Außerdem verlangt die Fahrschule in der Regel einen Teilgrundbetrag zur Deckung der Verwaltungskosten.
Wie hoch diese Kosten sind, erfahren Sie bei der neuen Fahrschule.

Thema:Kompaktkurse

Führerschein in den Ferien? (0010)

Frage: Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, den Führerschein in den Ferien an einem Stück zu machen.
Wie kann man sich das vorstellen?

Antwort: Viele Fahrschulen bieten ihren Kunden an, die Ausbildung in den Ferien komprimiert durchzuführen. In diesen Fällen wird die Theorie in einem Kompaktkurs an 7 aufeinanderfolgenden Werktagen durchgeführt. Die Fahrstunden für praktische Ausbildung werden mit dem Schüler so abgestimmt, dass die Ausbildung innerhalb von 2 bis 3 Wochen abgeschlossen werden kann.

Es gibt auch sog. Ferienfahrschulen, die sich auf die komprimierte Form der Ausbildung spezialisiert haben. Wer dieses Angebot annimmt, sollte bedenken, dass er bei der Prüfung unter einem erhöhten Erfolgsdruck steht. Sollte die Prüfung nicht auf Anhieb bestanden werden, müsste für die Wiederholung eventuell eine erneute Anreise zur Fahrschule eingeplant werden. Außerdem ist in § 17 FeV vorgeschrieben, dass die praktische Prüfung dort abgelegt werden muss, wo der Führerscheinbewerber wohnt, arbeitet oder zur Schule geht.

Sinnvoll ist es, wenn Sie sich eine Fahrschule in Ihrer Umgebung aussuchen und mit dem Inhaber absprechen, ob und unter welchen Bedingungen eine kompakte Ausbildung möglich ist.

 

Thema: Mofa

Ausführliche Informationen über die Mofaausbildung ...
Keine Fahrerlaubnis für Mofa? (0029)

Frage: Man hat mir vor einigen Jahren mal gesagt, dass wenn man 1968 geboren wurde, bräuchte man keine Fahrerlaubnis für Mofa. Jetzt lese ich, dass das Alter noch weiter runtergestuft wurde.
Warum ist das so? Das müsste doch mitsteigen oder sehe ich das falsch?

Antwort: Sie sind leider falsch informiert worden. Richtig ist, dass die Prüfbescheinigung für Mofa zum 01.04.1980 eingeführt wurde. Bis zu diesem Tag durfte jeder, der mindestens 15 Jahre alt war, ein Mofa fahren. Alle Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, hatten also am 01.04.1980 ohne weitere Formalitäten das Recht, Mofa zu fahren. Dieses Recht haben sie auch danach behalten. Man nennt das Besitzstandschutz.

Darf man mit einem ausländischen Führerschein Mofa fahren? (0002)

Frage: Meine Frau kommt aus Ecuador, besitzt die Führerscheinklasse, die wir bei uns als "alte Klasse 3" bezeichnen würden. Ich wollte meiner Frau ein Mofa (sie soll erst mal den Verkehr bei uns kennen lernen) schenken, weiß nun aber leider nicht, ob sie mit ihrer "Licencia" bei uns überhaupt ein Fahrzeug (auch Mofa) führen darf (ggf. mit welchen Auflagen)

Antwort: Ein Mofa darf in Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden; es ist aber eine Prüfbescheinigung erforderlich.
In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, dass Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die sie berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, keine Prüfbescheinigung benötigen. Außerdem ist eine Prüfbescheinigung nicht erforderlich, wenn der Mofa-Fahrer vor dem 01.04.1965 geboren wurde.
Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob Ihre Frau eine Prüfbescheinigung benötigt. Dazu müssen Sie sich die  folgenden Fragen beantworten:

  • Wie lange ist Ihre Frau schon in Deutschland? Von einer ausländischen Fahrerlaubnis darf nämlich nur für die Dauer von 6 Monaten Gebrauch gemacht werden.
  • Wann ist Ihre Frau geboren? Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen ohne weiteres Mofa fahren.

Wenn Ihre Frau schon länger als 6 Monate in Deutschland lebt und erst nach dem 31.03.1965 geboren wurde, darf sie nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung Mofa fahren. Diese Bescheinigung bekommt sie, wenn sie die Prüfung, die nur einen theoretischen Teil umfasst, bestanden hat. Zur Prüfung wird sie zugelassen, wenn sie einen Mofa-Kurs (mindestens 6 Doppelstunden zu 90 Minuten Theorie und 90 Minuten praktische Ausbildung) in einer Fahrschule absolviert hat.

Wo ist das Parken von Mofas erlaubt? (0001)

Frage: Ich müsste erfahren, wo das Parken von Mofas erlaubt ist. Ist z.B. das Parken auf einem Gehweg zulässig (rechts) oder kann man auf einem Parkplatz mit Parkschein parken ohne diesen zu lösen, da dieser ja nicht an einem Mofa befestigt werden kann?

Antwort: Für Mofas gelten die gleichen Regeln über das Halten und Parken, wie für alle anderen Fahrzeuge. In § 12 StVO sind die Regeln über das Halten und Parken zusammengefasst. Nach dieser Vorschrift ist am rechten Fahrbahnrand zu halten.

Ist ein Seitenstreifen oder ein Parkstreifen vorhanden, ist dieser zu benutzen. Nach § 2 StVO haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Dies bedeutet, dass sie nicht auf dem Gehweg fahren, also auch dort nicht halten dürfen. Richtig ist es also, wenn Sie Ihr Mofa am rechten Fahrbahnrand abstellen. Bei breiten Gehwegen schreitet die Polizei in der Regel nicht ein, wenn ein Mofa an der Hauswand abgestellt ist und die Fußgänger nicht behindert werden.

Parken Sie an einem Parkscheinautomaten oder an einer Stelle, an der Parkscheiben vorgeschrieben sind, müssen Sie im Prinzip auch einen Parkschein lösen bzw. die Parkscheibe einstellen und lesbar am Fahrzeug anbringen. Wie Sie dies bewerkstelligen können, sagt die StVO allerdings nicht.

Mofa/Roller zweisitzig? (0055)

Frage: Unser Sohn hat seit vergangenem Jahr den Nova Motors Energy Roller als 25-km/h-gedrosseltes Mofa. Er hat als Fahrerlaubnis auch nur die Mofaprüfbescheinigung. Nun ist Unklarheit in seinem Freundeskreis entstanden, ob er mit diesem Fahrzeug und seiner Prüfbescheinigung nun eine zweite Person mitnehmen darf oder nicht. Ich habe den Artikel auf Ihrer Homepage gelesen, aber genau die Frage ist für mich noch offen. Laut Hersteller besitzt der Energy-Roller die Eigenschaft als L1e-B (da er eigentlich für 2-Personen-Betrieb zugelassen war). Aber was ist mit der Prüfbescheinigung, reicht die? Können Sie mir da bitte weiterhelfen.?

Antwort: Die Mofaprüfbescheinigung erlaubt seit 19.01.2013 das Führen von zweisitzigen auf 25 km/h gedrosselten Rollern (L1e-Fahrzeuge) sowie seit 28.12.2016 auch von dreirädrigen, zweisitzigen auf 25 km/h gedrosselten Fahrzeugen (L2e) und natürlich auch die Mitnahme einer zweiten Person.

Allerdings muss sich die Zweisitzigkeit aus der Betriebserlaubnis erschließen.
Der bloße Rückbau eines als "einsitzig" eingetragenen Fahrzeugs reicht nicht aus. In diesem Fall muss zuerst mit dem Hersteller/Händler Kontakt aufgenommen werden und die Betriebserlaubnis geändert werden

09/2017

 

Thema: Punkte / Führerscheinentzug

Wie komme ich nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wieder an meinen Führerschein? (0048)

Frage: Im Jahre 2001 habe ich meinen Führerschein der Klasse 3 durch Alkohol verloren. Außerdem durfte ich ein Jahr lang keine Fahrerlaubnis erwerben.
Was muss ich unternehmen, damit ich meinen alten Führerschein zurück bekomme?
Muss ich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen?

Antwort: Mit dem Entzug im Jahr 2001 ist Ihre alte Fahrerlaubnis endgültig und unwiderruflich erloschen.
Sie haben aber die Möglichkeit, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) eine Neuerteilung zu beantragen.

Welche Klassen Sie im Rahmen der Neuerteilung bekommen können und ob dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, können Ihnen ausschließlich die zuständigen Sachbearbeiter der Führerscheinstelle sagen.

Wann werden Punkte getilgt? (0043)

Frage: Gegen mich erging am 08.05.2013 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, ich erhielt damals einen Punkt. Wenn ich mir in der Zwischenzeit nichts mehr zu Schulden kommen lassen, müssten diese Punkte ja nach zwei Jahren getilgt sein.

Was passiert aber wenn ich in der Zeit in der ich Punkte habe, eine weitere Ordnungswidrigkeit begehe?

Antwort: Seit der Reform des Punktsystems, die am 01. Mai 2015 in Kraft getreten ist, gelten völlig neue Regelungen:

  • Punkte aus Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten werden, wenn kein Fahrverbot erlassen wurde,  2 Jahre und 6 Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides gelöscht
  • Wurde ein Fahrverbot erlassen oder handelt es sich um eine Straftat, beträgt die Tilgungsfrist der Punkte 5 Jahre

Neu ist dabei aber, dass sich die Tilgungsfrist von Punkten nicht mehr durch später hinzugekommene Punkte verändert. Ihr Punkt vom 08.05.2013 wird am 08.11.2015 getilgt. auch wenn später weitere Punkte hinzukommen sollten.

und noch mehr...

Welche Geschwindigkeit ist beim Überholen erlaubt? (0049)

Frage: Darf die Geschwindigkeit zum Überholen über das erlaubte Maß hinaus erhöht werden (kein Überholverbot, Tempo 60, geblitzt mit 93 auf der Bundesstraße außerorts)?

Und wen ja, wo steht das?

Antwort: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch beim Überholen nicht überschritten werden.
Dies bedeutet, dass Sie nicht überholen dürfen, wenn Sie dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhalten können.

Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)